“LAUSANNE – Aufatmen für Genfer Raucher: Sie dürfen in öffentlichen Räumlichkeiten wieder paffen. Grund: Die Ausführungsbestimmungen der Regierung sind ungenügend.
Das Bundesgericht gibt den Rauchern in Genf eine Gnadenfrist: Sie dürfen bis auf weiteres wieder in öffentlichen Räumlichkeiten am Glimmstengel ziehen.
Denn Bundesgericht beurteilte die Ausführungsbestimmungen der Regierung als ungenügend. (SDA)”
Klingt wie ein 1. April-Scherz
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Passend: The Cigar Blog über “Rauchverbote: Ständerat lenkt ein“. Die NZZ schreibt ausführlich im Artikel “Knappes Ja zu Raucherbeizen im Ständerat“.
Beste Grüsse, A.
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“Einführung des Rauchverbots: Regierung bremst“, Tages Anzeiger, 1.10.2008

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